Stellenangebote – Karriere bei SABEL
Mitten im Herzen von München befindet sich der Hauptsitz der Stiftung SABEL – einem renommierten Bildungsträger mit bundesweiten Einrichtungen. Die SABEL Privatschulen bilden einen wichtigen Bestandteil der Bildungslandschaft in Deutschland und zeichnen sich durch ein einzigartiges und sehr differenziertes Portfolio im Schul- und Weiterbildungsbereich aus.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen – für Details sehen Sie sich bitte die PDF-Dateien an. Bewerbungen nehmen wir gerne per E-Mail oder postalisch entgegen. Initiativbewerbungen richten Sie bitte ausschließlich an personal@sabel.com
- Anschreiben
- Lebenslauf (mit Unterschrift )
- Übersicht aller Studienleistungen, insbes. Hochschulzeugnisse, Zwischenzeugnisse, Transcript of Records
- vorhandene Ausbildungszeugnisse
- vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. Zwischenzeugnisse aller relevanten (Vor-) Arbeitgeber
Bitte beachten Sie, dass das Genehmigungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Das Gesetz für den Schutz von Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz, BGBI. I S. 148) vom 10.02.2020 ist in Kraft getreten.
Die Regelungen gelten für alle Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.
Definition: Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden oder eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, vorgelegt werden kann.
In der Umsetzung bedeutet dies:
- Die Nachweispflicht, dass o.g. gesetzliche Vorgaben erfüllt werden, gilt für alle Personen, die bei der Stiftung SABEL Schulen und ihrer Tochtergesellschaften tätig sind, auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums.
- Die Nachweispflicht gilt nicht für Personen, die bis einschließlich 31. Dezember 1970 geboren sind.
- Der Nachweis über den ausreichenden Impfschutz (Impfpass) bzw. die ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, muss vor der Aufnahme in die Einrichtung bzw. vor dem ersten Arbeits- oder Einsatztag vorgelegt werden.